Präventionskonzept

Konkrete Regeln im BSC

a) für Trainer*innen:
möglichst zwei Trainer*innen im Kindertraining (m / w)
möglichst zwei Trainer*innen im Kindertraining (m / w)
keine Abhängigkeitsverhältnisse durch Vergünstigungen schaffen (z.B. keine Geschenke an einzelne Schutzbefohlene)
keine Geheimnisse mit Schutzbefohlenen
bei kurzfristigem Trainer*innenausfall, wenn sonst nur minderjährige Trainingshelfer da wären, entfällt das Training (Telefonliste im Schrank)
Training von minderjährigen Trainer*innen ggf. nur unter den Voraussetzungen nach lsb h (Einverständnis der Eltern, evtl. Aufsichtsperson)
b) für alle:
In der Umkleide gilt: keine Männer in den Damenumkleiden, keine Frauen in den Herrenumkleiden. Kinder ermutigen, sich allein, ohne elterliche Hilfe umzuziehen
Bei uns regieren Offenheit und Transparenz. Im Kindertraining dürfen Eltern gerne ab und zu zusehen, um sich über das Training oder die Fortschritte ihrer Kinder zu informieren. Für eine ungestörte Trainingsatmosphäre und um die Kinder nicht abzulenken, bitten wir aber darum, dies nicht zu oft zu tun
Unter dem Gi muss von Mädchen und Frauen verpflichtend ein Shirt getragen werden, für Jungen und Männer ist dies freigestellt
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Grundlagen

Sowohl im Training als auch im sonstigen Umgang miteinander, widmet sich der BSC neben den sportlichen Inhalten der Wertevermittlung, insbesondere der Fairness, gegenseitigen Rücksicht, dem Vermögen Grenzen wahrzunehmen und einzuhalten, der Übernahme von Verantwortung und dem Erhalten und Erweisen von Respekt. Ein wichtiges Zeichen hierfür ist das An- und Abgrüßen vor und nach dem Training, das wir als Achtungsritual verstehen.
Die Trainer*innen nehmen ihren Aufsichts- und Schutzauftrag ernst und vertreten ihn aktiv. Neben der unbedingten körperlichen Unversehrtheit aller Beteiligter, berücksichtigen sie hierbei auch die Geschlechtervielfalt und Entwicklungstufen ihrer Teilnehmer*innen und Co-Trainer*innen.
Der eigens entwickelte Verhaltenskodex des BSC wird mit gesundem Menschenverstand eingehalten.
Dem Thema Grenzverletzungen wird mit einer angemessenen Ernsthaftigkeit begegnet, zugleich wird – gerade im eigenen Verein – ein offener und transparenter Umgang mit dem Thema gepflegt.

Spezielle Angebote

  • Kursinhalte nach dem prämierten Konzept „Nicht mit mir!“, Selbstbehauptungs-Übungen (z.B körperlich und verbal „Nein-Sagen“ lernen),
  • Erwachsene und Kinder physisch und psychisch stärken,
  • Frauenselbstverteidigungs-Kurse,
  • Familienkurs, einzelne Eltern-Kind-Einheiten,
  • Trainings werden von lizensierten Trainer*innen gegeben.

Strukturelle Präventionsmaßnahmen

  • Unser Leitbild ist auf der Homepage veröffentlicht, neue Mitglieder werden schon im Anmeldeformular darauf hingewiesen.
  • Unser Verhaltenskodex ist für alle Trainer*innen des Vereins verbindlich, er ist ebenfalls auf der Homepage veröffentlicht und auch hier werden neue Mitglieder schon im Anmeldeformular darauf hingewiesen. Mit neuen Trainer*innen wird er, bevor sie ihn unterschreiben, inhaltlich besprochen.
  • Für besondere Vorkommnisse wurde ein Handlungsleitfaden, speziell zugeschnitten auf den BSC, erarbeitet. Dieser soll als Unterstützung dienen, je nach Fall kann davon abgewichen werden. Für den gesamten Bereich gilt ein Dokumentationsgebot (auf dem vom Verein zur Verfügung gestellten Dokumentationsformular), dies soll auch den Trainer*innen selbst helfen (Nachvollziehbarkeit bei Rückfragen). Dokumentationen werden im Normalfall[1] an die Beauftragte gegeben[2]. Bei abgeschlossenen Fällen werden sie dann vernichtet.
  • Unsere Kodex- und Kindswohlbeauftragte ist von Berufs wegen und durch eine spezielle Fortbildung „Kindswohl im Sport“ des lsb h ausgebildet. Sie stellt sich den Mitgliedern vor, insb. auch in den Kindertrainings, damit sie möglichst allen persönlich bekannt ist.
  • Ein kleineres Kodex-Team kümmert sich gemeinsam mit der Beauftragten um die inhaltliche und strukturelle Weiterentwicklung im Bereich Prävention.
  • Die Beauftragte und das Team bereiten regelmäßige Fortbildungen für alle Trainer*innen und Interessierten vor. Auf den Fortbildungen dient stets auch ein Bereich der Selbstreflexion und Diskussion über die bisherigen Maßnahmen und des eigenen Handelns.

 

[1] Sollte ein*e Trainer*in für sich selbst geringfügige Vorkommnisse dokumentieren, die keiner Weitergabe bedürfen, sollen diese Dokumentationen auch nach drei Jahren vernichtet werden.
[2] Interne Informationswege sind vorhanden („Postbox“ im Trainer*innen-Schrank, Telefonnummer der Beauftragten für dringende Fälle). Formulare werden ebenfalls im Schrank zur Verfügung gestellt.) und von ihr drei Jahre aufbewahrt.