Beiträge

Unsere Jahresbeiträge

Normal


Grundbeitrag
78
  •  
Spartenbeiträge:
  • Ju Jutsu 12€
  • Taekwondo 30€
  • Kraftraum 0€
  • Alle Sparten 42€
Sonderregelungen:
  • Familienrabatt 5€

    5 € Rabatt für jedes Mitglied ab dem zweiten Mitglied

  • Einmalige Aufnahmegebühr 15€
  • Weitere Reduzierungen

    Der Vorstand ist ermächtigt, Beiträge auf Antrag zu stunden, zu ermäßigen oder zu erlassen. Ein Rechtsanspruch auf Ratenzahlung und/ oder Stundung der Beitragsschuld besteht nicht.

Kinder & Jugendliche bis 18

Grundbeitrag
60
  •  
Spartenbeiträge:
  • Ju Jutsu 12€
  • Taekwondo 30€
  • Kraftraum 0€
  • Alle Sparten 42€
Sonderregelungen:
  • Familienrabatt 5€

    5 € Rabatt für jedes Mitglied ab dem zweiten Mitglied

  • Einmalige Aufnahmegebühr 15€
  • Weitere Reduzierungen

    Der Vorstand ist ermächtigt, Beiträge auf Antrag zu stunden, zu ermäßigen oder zu erlassen. Ein Rechtsanspruch auf Ratenzahlung und/ oder Stundung der Beitragsschuld besteht nicht.

Schüler, Studenten, Azubis, Bufdis, Behinderte ab 18

Grundbeitrag
69
  •  
Spartenbeiträge:
  • Ju Jutsu 12€
  • Taekwondo 30€
  • Kraftraum 0€
  • Alle Sparten 42€
Sonderregelungen:
  • Familienrabatt 5€

    5 € Rabatt für jedes Mitglied ab dem zweiten Mitglied

  • Einmalige Aufnahmegebühr 15€
  • Weitere Reduzierungen

    Der Vorstand ist ermächtigt, Beiträge auf Antrag zu stunden, zu ermäßigen oder zu erlassen. Ein Rechtsanspruch auf Ratenzahlung und/ oder Stundung der Beitragsschuld besteht nicht.

Ehrenmitglieder


Grundbeitrag
0
  •  
Spartenbeiträge:
  • Ju Jutsu 12€
  • Taekwondo 30€
  • Kraftraum 0€
  • Alle Sparten 42€
Sonderregelungen:
  • Familienrabatt 5€

    5 € Rabatt für jedes Mitglied ab dem zweiten Mitglied

  • Einmalige Aufnahmegebühr 15€
  • Weitere Reduzierungen

    Der Vorstand ist ermächtigt, Beiträge auf Antrag zu stunden, zu ermäßigen oder zu erlassen. Ein Rechtsanspruch auf Ratenzahlung und/ oder Stundung der Beitragsschuld besteht nicht.

Weitere Informationen

Weitere Informationen gibt es bei unserer Kassiererin Ilona: finanzen@bsc-samurai-marburg.de oder schriftlich:

BSC-Samurai-Marburg e.V.
Postfach 200 593
35018 Marburg

Anmeldeformular

Das komplette Anmeldeformular als PDF kann man sich aber auch herunter laden, am Rechner ausfüllen und dann ausdrucken. Bitte nicht die zwei Passbilder vergessen!

Beiträge

Beitragsordnung des Budo-Sport-Clubs Samurai Marburg e.V.

in der Fassung des Beschlusses der MGV vom 30.01.2019

Wie in der Satzung festgelegt, zahlen Mitglieder Mitgliedsbeiträge, über deren Höhe und Fälligkeit auf Vorschlag des Vorstandes die Mitgliederversammlung entscheidet. Die Zahlung der Beiträge (und Gebühren und Umlagen) ist im Regelfall nur per SEPA-Basis Lastschriftverfahren möglich. Der Vorstand kann die Aufnahme von Mitgliedern ablehnen, die nicht am Bankeinzugsverfahren teilnehmen wollen. Für eine pünktliche Entrichtung des Beitrages, der Gebühren und Umlagen hat das Mitglied Sorge zu tragen. Sie sind spätestens am 1.3. eines laufenden Jahres an den Verein zur Zahlung fällig und müssen bis zu diesem Zeitpunkt auf dem Konto des Vereins eingegangen sein. Zu diesem Zweck werden die Mitgliedsbeiträge, Gebühren und Umlagen im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren eingezogen. Das Mitglied hat sich hierzu bei Eintritt in den Verein zu verpflichten, ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen sowie für eine ausreichende Deckung des bezogenen Kontos zu sorgen. Ist der Beitrag zu diesem Zeitpunkt bei dem Verein nicht eingegangen, befindet sich das Mitglied mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug. Der ausstehende Beitrag wird dann mit dem gesetzlichen Verzugszins verzinst. Weist das Konto eines Mitglieds zum Zeitpunkt der Abbuchung des Beitrages/ der Gebühren/ der Umlage keine Deckung auf, so haftet das Mitglied dem Verein gegenüber für sämtliche dem Verein mit der Beitragseinziehung sowie eventuelle Rücklastschriften entstehende Kosten. Dies gilt auch für den Fall, dass ein bezogenes Konto erloschen ist und das Mitglied dies dem Verein nicht mitgeteilt hat. Der Verein kann durch den Vorstand weiter ein Verwaltungskosten- und Mehraufwandsbeitrag bis zu 50,00€ je Einzelfall verhängen sowie das betreffenden Mitglied aus dem Verein ausschließen (vgl. §4, Nr. 8.a Satzung).

Vor Eintritt in den Verein können Interessierte bis zu 4 Trainingswochen zur Probe am Training teilnehmen.